3G Regeln

3G-Regelungen für die Veranstaltung [Meyer-Konzerte]
Wir möchten, dass Ihr ganz entspannt lachen könnt und Euch sicher fühlt!
 
Alle Nachweise gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument, z.B. dem Personalausweis.
 
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
 
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
 
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
 
 
Kinder bis zum Schuleintritt
müssen nicht getestet werden, sie sind getesteten Personen rechtlich gleichgestellt. 
 
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – normale Schulwochen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie müssen dort, wo die 3G-Regel gilt, keinen Nachweis (also: weder Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung) vorlegen.Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Personen.
 
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – Ferienzeit
In den Ferien gelten für Schüler auch die üblichen 3G-Regeln, da in dieser Zeit in den Schulen nicht getestet wird. D.h., beim Besuch einer Veranstaltung müssen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Jugendliche ab 16 Jahren einen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.